KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung nachweisen

Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen müssen ab Februar 2025 nachweisen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt – wir unterstützen Sie dabei.

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EU AI Act / KI-Verordnung (KI-VO) im Überblick

Die KI-VO (EU AI Act) wurde am 13. Juni von den Präsidenten des EU Parlaments und des Rates der EU unterzeichnet – doch was genau bedeutet das für Unternehmen in Deutschland?

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Was ist der European AI Act?

Der EU AI Act ist ein Gesetzesrahmen der Europäischen Union, der den Einsatz von Künstlicher Intelligenz regulieren soll. Ziel des AI Acts ist es, den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit KI-Technologien zu fördern, indem er KI-Systeme je nach Risikostufe klassifiziert und klare Anforderungen an deren Entwicklung, Einsatz und Überwachung stellt.

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Was regelt die KI-Verordnung?

Die KI-Verordnung legt fest, wie KI-Systeme innerhalb der EU entwickelt, betrieben und überwacht werden müssen. Sie definiert spezifische Vorschriften für verschiedene Risikoklassen von KI-Anwendungen, von hochriskanten Technologien wie biometrischer Überwachung bis hin zu Anwendungen mit geringem Risiko.

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Wer ist vom EU-AI-Act betroffen?

Der AI Act richtet sich an Anbieter, Betreiber, Importeure, Distributoren und Nutzer von KI-Systemen innerhalb der EU. Auch Unternehmen und Nutzer aus Drittländern sind betroffen, wenn die Ergebnisse ihrer KI-Systeme in der EU verwendet werden.

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Worauf müssen Unternehmen beim EU AI Act achten?

Unternehmen müssen gemäß Artikel 4 der KI-VO sicherstellen, dass ihr Personal sowie alle Personen, die im Auftrag des Unternehmens KI-Systeme betreiben oder nutzen, über ausreichend KI-Kompetenz verfügen.

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Was sind KI-Kompetenzen?

Die Gesetzgebung verlangt die Sicherstellung der KI-Kompetenz, definiert als Kombination von Fähigkeiten, Kenntnissen und Verständnis um KI-Systeme sachkundig zu nutzen. Dies schließt das Bewusstsein für Chancen, Risiken sowie mögliche Schäden ein. Vor der Einführung von KI in einer Organisation muss gewährleistet sein, dass Mitarbeiter:innen über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, andernfalls haften Verantwortliche persönlich.

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